Verpflichtungserklärung zur Einladung ausländischer Gäste
Allgemeine Informationen
Verpflichtungserklärung zur Einladung ausländischer Gäste
Die Verpflichtungserklärung muss zur Beantragung eines Visums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden.
Sie möchten Freunde oder Verwandte aus dem Ausland zu einem Besuch bis zu 90 Tagen einladen und die Gäste kommen aus einem visumspflichtigen Land?
Dann benötigen Ihre Gäste im Allgemeinen eine von Ihnen abgegebene Verpflichtungserklärung, mit der Sie sich zur Übernahme aller anfallenden Kosten bereit erklären.
Ab 1. September 2024 liegt die Zuständigkeit beim Landkreis Waldeck-Frankenberg.
Die Verpflichtungserklärung können Sie über nachfolgenden Link beantragen: