Baulasten

Allgemeine Informationen

Eine Baulast ist eine freiwillige Erklärung der Eigentumsberechtigten (Eigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbrauchberechtigte) zur Übernahme von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen.

 

Die Erklärung wird mit Eintragung in das Baulastenverzeichnis, das bei der Bauaufsichtsbehörde geführt wird, wirksam. Die Eintragung ist gebührenpflichtig.

 

Durch Übernahme von Baulasten auf ein Grundstück wird die Realisierung von Vorhaben (z. B. Grundstücksteilungen, Bauvorhaben) ermöglicht, welche auf Grund rechtlicher Vorgaben sonst nicht genehmigungsfähig wären.

 

Eine Baulast liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück. Ihre Geltungsdauer ist nicht beschränkt. Sie kann nur mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde und aller Begünstigten gelöscht werden.

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