Baugenehmigung (Korbach)

Allgemeine Informationen

Die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung, die Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von baulichen Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit die Hessische Bauordnung nicht ausdrücklich eine Genehmigungsfreiheit vorsieht.

Den für Sie zuständigen Sachbearbeiter entnehmen Sie bitte aus der Tabelle.

 

Zuständigkeitsbereich

Mitarbeiter

 

Bad Arolsen
Twistetal
Volkmarsen

Frank, Christina

 

Bad Wildungen
Waldeck
Edertal

Schober, Martin

 

Diemelsee
Diemelstadt
Willingen (Upland)

Heinemann, Walter

 

Korbach
Lichtenfels

Emde, Rolf

Ansprechpartner

Formulare

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