Baugenehmigung (Korbach)
Allgemeine Informationen
Die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung, die Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von baulichen Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit die Hessische Bauordnung nicht ausdrücklich eine Genehmigungsfreiheit vorsieht.
Den für Sie zuständigen Sachbearbeiter entnehmen Sie bitte aus der Tabelle.
Zuständigkeitsbereich |
Mitarbeiter |
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Bad Arolsen |
Frank, Christina |
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Bad Wildungen |
Schober, Martin |
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Diemelsee |
Heinemann, Walter |
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Korbach |
Emde, Rolf |
Ansprechpartner
Formulare
i
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